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Drohnenrecht

Drohnenführerschein A1/A3 und A2: Welcher Nachweis für welche Drohne nötig ist

Welcher Drohnenführerschein ist für deinen Flug nötig?

Ob du einen Kompetenznachweis brauchst, hängt vor allem von der Drohne und dem geplanten Flug ab. In der offenen Kategorie gibt es die Unterkategorien A1, A2 und A3. Für manche Flüge reicht der Nachweis A1/A3, für bestimmte Flüge mit einer Drohne der Klasse C2 ist zusätzlich der Kompetenznachweis A2 erforderlich.

Der Ausdruck „Drohnenführerschein“ wird umgangssprachlich für diese Nachweise verwendet. Er bezeichnet keinen einheitlichen Schein, der für jede Drohne und jede Flugart gilt. Entscheidend sind die Kennzeichnung und das Gewicht der Drohne sowie die Abstände zu unbeteiligten Personen und Bereichen.

Dieser Ratgeber hilft dir, die Nachweise voneinander zu unterscheiden. Die Regeln beziehen sich auf Flüge in der offenen Kategorie. Für einen konkreten Flug solltest du zusätzlich die Angaben der zuständigen Luftfahrtbehörde und die geltenden geografischen Gebiete prüfen.

Was bedeutet der Drohnenführerschein A1/A3?

Der Kompetenznachweis A1/A3 ist der grundlegende Kenntnisnachweis für viele Drohnenflüge. Er umfasst die Unterkategorien A1 und A3. Die passende Unterkategorie richtet sich danach, welche Drohne du fliegst und wie nah du dich unbeteiligten Personen oder bestimmten Gebieten näherst.

Für den Nachweis absolvierst du eine Online-Ausbildung und eine Online-Prüfung bei der zuständigen Stelle. Dabei geht es unter anderem um Sicherheitsregeln, den Betrieb der Drohne und grundlegende Kenntnisse der Luftfahrt. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du einen Nachweis, den du beim Fliegen mitführen und auf Verlangen vorzeigen musst.

A1: Flüge mit kleinen Drohnen in Personennähe

A1 ist für bestimmte leichte Drohnen vorgesehen, darunter Geräte der Klasse C0 und C1. Bei einer Drohne der Klasse C0 unter 250 Gramm ist der Kompetenznachweis A1/A3 grundsätzlich nicht vorgeschrieben; die Betriebsanleitung ist dennoch zu beachten. Welche Pflichten für Mini-Drohnen trotzdem bleiben, steht in der Übersicht Drohne unter 250 Gramm. Für Drohnen der Klasse C1 ist der Nachweis A1/A3 erforderlich.

In A1 darfst du dich unbeteiligten Personen nähern, musst aber den Überflug nach Möglichkeit vermeiden. Menschenansammlungen darfst du nicht überfliegen. Auch bei leichten Geräten ist deshalb ein Flugweg zu wählen, der andere Personen möglichst wenig gefährdet.

A3: Flüge mit Abstand zu unbeteiligten Personen

A3 ist für Flüge vorgesehen, bei denen du ausreichend Abstand zu unbeteiligten Personen hältst. Außerdem muss der Flug weit genug von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten stattfinden. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt unter anderem von der Drohnenklasse und den anwendbaren Betriebsregeln ab.

A3 kann für größere Drohnen relevant sein, aber auch für bestimmte Drohnen ohne EU-Klassenkennzeichnung. Ein A1/A3-Nachweis allein erlaubt nicht, die Abstandsregeln zu ignorieren. Wenn dein geplanter Flug nicht zu den Bedingungen von A3 passt, ist diese Unterkategorie nicht die passende Grundlage.

Wann brauchst du zusätzlich den Nachweis A2?

Der Kompetenznachweis A2 kommt vor allem dann ins Spiel, wenn du eine Drohne der Klasse C2 in der Nähe unbeteiligter Personen fliegen möchtest. C2-Drohnen können schwerer sein als die Geräte, die typischerweise unter A1 fallen. A2 erlaubt den Betrieb unter Bedingungen, die geringere Abstände zu unbeteiligten Personen vorsehen als A3.

Für A2 musst du zunächst den Kompetenznachweis A1/A3 besitzen. Danach ist eine eigenständige praktische Flugausbildung erforderlich. Sie wird nicht als zusätzlicher praktischer Prüfungsteil bei einer Behörde verstanden, sondern als Vorbereitung, die du unter den vorgesehenen Bedingungen selbst durchführst. Anschließend legst du eine ergänzende Theorieprüfung bei einer dafür zuständigen Stelle ab.

Welche Abstände gelten in A2?

Bei Flügen in A2 muss grundsätzlich ein horizontaler Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Für C2-Drohnen gelten dabei besondere Abstandsregeln; ein geringerer Abstand kann nur unter den dafür vorgesehenen Bedingungen und mit einer passenden Langsamflugfunktion zulässig sein. Die genauen Vorgaben musst du anhand der aktuellen Regeln und der Betriebsanleitung deiner Drohne prüfen.

A2 ist keine pauschale Erlaubnis, über Menschen zu fliegen. Menschenansammlungen bleiben ausgeschlossen, und auch in A2 ist ein sicherer Abstand erforderlich. Wenn du diese Bedingungen nicht einhalten kannst, kommt für den Flug gegebenenfalls nur A3 infrage – sofern du dort die deutlich größeren Abstände zu Personen und Gebieten sicherstellen kannst.

Drohnenklasse und Gewicht richtig einordnen

Bevor du dich für einen Nachweis entscheidest, prüfe die Kennzeichnung deiner Drohne. Bei neueren Geräten kann eine EU-Klassenmarkierung wie C0, C1 oder C2 auf der Drohne oder in den Produktunterlagen zu finden sein. Sie hilft dabei, die zulässige Unterkategorie einzuordnen.

Bei älteren Drohnen ohne Klassenkennzeichnung gelten Übergangsregeln, die sich nach Gewicht und Zeitpunkt des Inverkehrbringens richten. Solche Geräte dürfen nicht automatisch so betrieben werden wie ein ähnlich schweres Modell mit Klassenkennzeichnung. Häufig ist für schwerere Drohnen ohne Klassenmarkierung nur A3 vorgesehen. Prüfe deshalb die Zuordnung für dein konkretes Gerät, bevor du den Flug planst.

Diese Angaben solltest du bereithalten:

  • die EU-Klassenkennzeichnung, falls vorhanden
  • das Startgewicht der Drohne einschließlich der für den Flug verwendeten Ausstattung
  • die Angaben in der Betriebsanleitung
  • den Nachweis, den du bereits erworben hast
  • die vorgesehene Unterkategorie und den Abstand zu unbeteiligten Personen

Das Gewicht allein beantwortet nicht jede Frage. Zwei Drohnen mit ähnlichem Gewicht können aufgrund ihrer Kennzeichnung unterschiedlichen Regeln unterliegen. Bei Unsicherheit ist die zuständige Luftfahrtbehörde die richtige Anlaufstelle.

So findest du den passenden Nachweis

Gehe bei der Einordnung schrittweise vor. Zuerst bestimmst du die Klasse und das Gewicht deiner Drohne. Danach legst du fest, ob du in Personennähe fliegen möchtest oder einen Flug mit Abstand zu unbeteiligten Personen planst.

  • C0 unter 250 Gramm: Ein Kompetenznachweis A1/A3 ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Beachte trotzdem die Betriebsanleitung und die geltenden Flugregeln.
  • C1: Für Flüge in A1 benötigst du den Kompetenznachweis A1/A3.
  • C2 in A2: Du brauchst A1/A3 und zusätzlich den Kompetenznachweis A2 samt vorgeschriebener Vorbereitung.
  • Flug in A3: Der passende Nachweis richtet sich nach der Drohne. Die Abstände zu unbeteiligten Personen und bestimmten Gebieten müssen eingehalten werden.
  • Drohne ohne Klassenkennzeichnung: Prüfe die Übergangsregeln für das konkrete Modell; aus dem Gewicht allein lässt sich die zulässige Unterkategorie nicht immer ableiten.

Wenn du den A2-Nachweis nicht hast, bedeutet das nicht automatisch, dass du mit der Drohne gar nicht fliegen darfst. Je nach Gerät kann ein Flug in A3 möglich sein. Dafür müssen jedoch die dort geltenden Abstände und alle weiteren Bedingungen erfüllt sein.

A1/A3 und A2: Das solltest du beim Flug dabeihaben

Der Nachweis ersetzt nicht die übrigen Pflichten für den Drohnenbetrieb. Er bestätigt bestimmte Kenntnisse, berechtigt aber nicht dazu, außerhalb der zulässigen Unterkategorie zu fliegen. Auch die Registrierung als Drohnenbetreiber ist eine davon getrennte Frage und kann unabhängig vom Kompetenznachweis erforderlich sein. Worauf es bei der Versicherung ankommt, erklärt der Beitrag zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, was bei Aufnahmen von Personen und Häusern gilt, der Beitrag zu Datenschutz bei Luftaufnahmen.

Führe den erforderlichen Nachweis so mit, dass du ihn bei einer Kontrolle vorzeigen kannst. Achte außerdem darauf, dass die Angaben zum Drohnenmodell und die geplante Flugart zusammenpassen. Ein vorhandener A2-Nachweis macht beispielsweise aus einer Drohne ohne passende Klassenkennzeichnung keine C2-Drohne.

Regeln und Verfahren können sich ändern. Informiere dich daher vor dem Erwerb eines Nachweises und vor einem Flug bei der zuständigen Luftfahrtbehörde über die aktuell geltenden Anforderungen.

Fazit

Der Kompetenznachweis A1/A3 genügt für viele Flüge mit Drohnen ab der Klasse C1, sofern die Bedingungen der jeweiligen Unterkategorie eingehalten werden. Für bestimmte Flüge mit einer C2-Drohne in A2 brauchst du zusätzlich den Nachweis A2. Entscheidend sind stets die Kennzeichnung des Geräts, die geplante Unterkategorie und die dazugehörigen Abstände – prüfe diese Punkte vor jedem Flug.

Weitere Beiträge und Geräte zum Thema findest du in der Rubrik Drohnen.

Stand: September 2026. Grundlage sind die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und die Angaben des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Dieser Beitrag erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wird ein A1/A3-Nachweis aus einem anderen EU-Land anerkannt?

Kompetenznachweise, die von einer zuständigen Stelle in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, sind grundsätzlich innerhalb der EU anerkannt. Für den konkreten Flug gelten trotzdem die nationalen Vorgaben und geografischen Beschränkungen des jeweiligen Landes. Prüfe daher vor dem Start auch die örtlichen Flugregeln.

Wie lange ist ein Kompetenznachweis gültig?

Die Nachweise sind zeitlich befristet. Das Ablaufdatum steht auf dem jeweiligen Dokument; prüfe es, bevor du einen Flug planst. Für eine Verlängerung oder erneute Ausstellung gelten die Vorgaben der zuständigen Stelle.

Muss ich A1/A3 erwerben, bevor ich A2 machen kann?

Ja. Der Kompetenznachweis A1/A3 ist eine Voraussetzung für den Erwerb des A2-Nachweises. Zusätzlich musst du die vorgesehene praktische Selbstschulung absolvieren und die ergänzende Theorieprüfung bestehen.

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